Infor­ma­tion und Nutzung

Leis­tun­gen

Das Archiv ist nach vorhe­ri­ger Anfrage im Rahmen der Benut­zungs­ord­nung inner­halb der Öffnungs­zei­ten vor Ort für jeder­mann zugänglich.

Für die Anfer­ti­gung von Repro­duk­tio­nen und Kopien gilt die Gebührenordnung.
Die Ausleihe von Archi­va­lien ist ausschließ­lich im Rahmen von Ausstel­lun­gen möglich.

Erschlos­sen sind die Bestände über Find­bü­cher, die vor Ort einseh­bar sind.

Preise für Sach- und Dienstleistungen

Gültig ab 1.2.2022

    • Arbeits­zeit
    • für Recher­che­dienste, pro 30 Minuten
    • 10
    • Recher­che für Ausstellungen
    • nach Aufwand
    • nach Verein­ba­rung
    • Eilre­cher­che
    • Bear­bei­tung inner­halb 24 Stunden, pauschal zusätzlich
    • 20

Termine nach Verein­ba­rung.

Grund­sätz­lich nur im Rahmen der Öffnungs­zei­ten des Archivs:

Mainz:

Mo – Do: 9.00 bis17.00 Uhr I Fr: 9.00 bis14.30 Uhr

Bern­burg (Saale):

Mo-Fr: 9.00 bis 16.00 Uhr

Entgelte für tech­ni­sche Dienstleistungen:

Kopien

    • Fotos
    • pro Scan
    • 3
    • Noten­ko­pien
    • Kopien, pro Seite
    • 1
    • Aus dem Ton- und Videoarchiv
    • Kopie, bei Einzel­ti­teln je
    • 2
    • Aus Ordnern und Büchern
    • Kopien, pro Seite
    • 0,20
    • Aus dem Ton- und Videoarchiv
    • Kopie, pauschal/CD, DVD
    • 20
    • Digi­ta­li­sie­rung analo­ger Ton- und Bild­trä­ger, uneditiert
    • pro Band/LP
    • 20

Ermä­ßi­gun­gen

für tech­ni­sche Dienstleistungen

Für Schüler/Studenten/Arbeitslose, gegen Nach­weis: 50%

In Härte­fäl­len kann Kosten­frei­heit gewährt werden.

Porto- und Versandkosten

pauschal

5 €

Entgelte für kommer­zi­elle Nutzung von Archiv­ma­te­rial können abwei­chend von dieser Preis­liste verein­bart werden. Die Verwer­tung von Archiv­ma­te­rial auf Tonträ­gern aller Art, in gedruck­ter Form oder im World­Wi­de­Web unter­liegt dem Urhe­ber­rechts­schutz; das Archiv kann solche Rechte grund­sätz­lich nicht über­tra­gen, der Nutzer müsste sich selbst um entspre­chende Lizen­zen bemühen. Ausleihe ist grund­sätz­lich nicht möglich. Für seine Dienst­leis­tun­gen kann das Archiv Vorkasse verlangen.

Archiv­ord­nung

Benutzungs­ordnung
Deut­sches Kabarettarchiv

1. Benut­zung des Archivs + -

(1) Jeder, der ein berech­tig­tes Inter­esse glaub­haft macht, kann nach Maßgabe dieser Archiv­ord­nung das Archiv nutzen, soweit sich aus Rechts­vor­schrif­ten oder Verein­ba­run­gen mit derzei­ti­gen oder frühe­ren Eigen­tü­mern des Archiv­guts nichts Anderes ergibt.

(2) Als Nutzung des Archivs gelten
(a) Auskunft und Bera­tung durch das Archivpersonal,
(b) Einsicht­nahme in Archivgut.

2. Benut­zungs­er­laub­nis + -

(1) Die Nutzung des Archivs vor Ort bedarf vorhe­ri­ger Anmeldung.

(2) Der Antrag­stel­ler hat sich auf Verlan­gen über seine Person auszu­wei­sen und einen Benutzungs-
antrag auszufüllen.

(3) Die Benut­zungs­er­laub­nis kann mit Neben­be­stim­mun­gen (z.B. Aufla­gen, Bedin­gun­gen, Befristun-
gen) verse­hen werden. Die Benut­zung des Archivs ist einzu­schrän­ken oder zu versa­gen, insbeson-
dere wenn
(a) der Erhal­tungs­zu­stand des Archiv­guts gefähr­det würde,
(b) der Ordnungs­zu­stand des Archiv­guts eine Benut­zung nicht zulässt,
© Grund zu der Annahme besteht, daß schutz­wür­dige Belange Dritter entgegenstehen,
(d) der Benut­zer wieder­holt oder schwer­wie­gend gegen die Archiv­ord­nung verstoßen
oder ihm erteilte Aufla­gen nicht einge­hal­ten hat.

3. Ort und Zeit der Benut­zung, Verhal­ten im Benutzerraum + -

(1) Das Archiv­gut kann nur im Benut­zer­raum während der fest­ge­setz­ten Öffnungs­zei­ten einge­se­hen werden. Den Anwei­sun­gen der Archiv­mit­ar­bei­ter ist Folge zu leisten. Eine Ausleihe ist grund­sätz­lich nicht möglich.

(2) Die Verwen­dung tech­ni­scher Geräte bei der Nutzung wie Diktier­ge­rät, Laptop oder Kamera bedarf der Geneh­mi­gung. Diese wird stets in wider­ruf­li­cher Weise erteilt, soweit und solange eine Gefähr­dung des Archiv­guts sowie eine Beein­träch­ti­gung des Archiv­be­trie­bes ausge­schlos­sen werden kann.

(3) Die Benut­zer haben sich im Benut­zer­raum so zu verhal­ten, daß kein anderer behin­dert oder beläs­tigt wird. Taschen, Mappen, Mäntel und derglei­chen dürfen in den Benut­zer­raum nicht mitge­nom­men werden. Zum Schutz des Archiv­gu­tes ist es insbe­son­dere unter­sagt, im Benut­zer­raum zu essen und zu trinken. Das Rauchen ist in allen Räumen des Archivs untersagt.

(4) Eine Haftung des Archivs für mitge­brachte Gegen­stände ist ausgeschlossen.

4. Vorlage von Archivgut + -

(1) Archiv­gut ist erst nach Abschluß der archi­vi­schen Erschlie­ßung zur Vorlage frei.

(2) Das Archiv kann den Umfang des gleich­zei­tig vorzu­le­gen­den Archiv­guts beschrän­ken; es kann die Bereit­hal­tung zur Benut­zung zeit­lich begrenzen.

(3) Archiv­gut ist sorg­fäl­tig zu behan­deln und in glei­cher Ordnung und in glei­chem Zustand, wie es vorge­legt wurde, wieder zurück­zu­ge­ben. Es ist insbe­son­dere untersagt
(a) Bemer­kun­gen und Striche anzubringen,
(b) verblaßte Stellen nachzuziehen,
© darauf zu radie­ren, es als Schreib­un­ter­lage zu verwen­den oder Blätter o.ä. herauszunehmen.

5. Haftung + -

Der Benut­zer haftet für die von ihm verur­sach­ten Verluste oder Beschä­di­gun­gen des über­las­se­nen Archiv­guts sowie für die sonst bei der Benut­zung des Archivs verur­sach­ten Schäden.

6. Auswer­tung des Archivguts + -

Der Benut­zer hat bei der Auswer­tung des Archiv­guts die Rechte und schutz­wür­di­gen Inter­es­sen der Stif­tung Deut­sches Kabarett­archiv e.V., die Urheber- und Persön­lich­keits­rechte Dritter und deren schutz­wür­dige Inter­es­sen zu wahren. Er hat die Stif­tung Deut­sches Kabarett­archiv e.V. von Ansprü­chen Dritter frei­zu­stel­len. Beleg­stel­len sind anzugeben.

7. Beleg­ex­em­plare + -

(1) Werden Arbei­ten unter Benut­zung von Archiv­gut des Archivs verfaßt, sind die Benut­zer verpflich­tet, dem Archiv kosten­los und unauf­ge­for­dert ein Beleg­ex­em­plar zu über­las­sen. Dies gilt auch für Manuskripte.

(2) Bei allen Veröf­fent­li­chun­gen, die unter Auswer­tung von Archiv­gut Archivs zustande kommen, ist ein Hinweis auf das Deut­sches Kabarett­archiv anzubringen.

8. Repro­duk­tio­nen + -

(1) Die Ferti­gung von Repro­duk­tio­nen, Foto- und Kopier­auf­träge aller Art werden im Rahmen der bestehen­den Möglich­kei­ten vom Archiv selbst über­nom­men bzw. in Auftrag gegeben. Die Kosten trägt der Nutzer.

(2) Die zu repro­du­zie­ren­den Unter­la­gen in den Archi­va­li­en­ein­hei­ten dürfen nur durch die dafür auslie­gen­den Papier­strei­fen sach­ge­mäß gekenn­zeich­net werden.

9. Kosten + -

(1) Die Erhe­bung von Nutzungs­ent­gel­ten und Ausla­gen richtet sich nach der Entgelt­ord­nung der Stif­tung Deut­sches Kabarett­archiv e.V. in ihrer jeweils gelten­den Fassung.

(2) Bei der Nutzung des Archivs für wissen­schaft­li­che Zwecke kann auf die Erhe­bung von Nutzungs­ent­gel­ten verzich­tet werden, Ausnahme: Sachkosten.

10. Wirk­sam­keit + -

Die Benut­zungs­ord­nung tritt zum 1.8.2017 in Kraft. Sie ist für jeden Benut­zer verbind­lich, sobald er die Benut­zung des Archivs in Anspruch nimmt, unab­hän­gig davon, ob ein schrift­li­cher Antrag vorliegt; der Aushang der Benut­zungs­ord­nung und die Möglich­keit ihrer Kennt­nis­nahme bei der Geschäfts­stelle reicht zu ihrer Wirk­sam­keit aus.

STIF­TUNG DEUT­SCHES KABARETT­ARCHIV e.V.