Leistungen
Das Archiv ist nach vorheriger Anfrage im Rahmen der Benutzungsordnung innerhalb der Öffnungszeiten vor Ort für jedermann zugänglich.
Für die Anfertigung von Reproduktionen und Kopien gilt die Gebührenordnung.
Die Ausleihe von Archivalien ist ausschließlich im Rahmen von Ausstellungen möglich.
Erschlossen sind die Bestände über Findbücher, die vor Ort einsehbar sind.
Preise für Sach- und Dienstleistungen
Gültig ab 1.2.2022
- Arbeitszeit
- für Recherchedienste, pro 30 Minuten
- 10 €
- Recherche für Ausstellungen
- nach Aufwand
- nach Vereinbarung €
- Eilrecherche
- Bearbeitung innerhalb 24 Stunden, pauschal zusätzlich
- 20 €
Termine nach Vereinbarung.
Grundsätzlich nur im Rahmen der Öffnungszeiten des Archivs:
Mainz:
Mo – Do: 9.00 bis17.00 Uhr I Fr: 9.00 bis14.30 Uhr
Bernburg (Saale):
Mo-Fr: 9.00 bis 16.00 Uhr
Entgelte für technische Dienstleistungen:
Kopien
- Fotos
- pro Scan
- 3 €
- Notenkopien
- Kopien, pro Seite
- 1 €
- Aus dem Ton- und Videoarchiv
- Kopie, bei Einzeltiteln je
- 2 €
- Aus Ordnern und Büchern
- Kopien, pro Seite
- 0,20 €
- Aus dem Ton- und Videoarchiv
- Kopie, pauschal/CD, DVD
- 20 €
- Digitalisierung analoger Ton- und Bildträger, uneditiert
- pro Band/LP
- 20 €
Ermäßigungen
für technische Dienstleistungen
Für Schüler/Studenten/Arbeitslose, gegen Nachweis: 50%
In Härtefällen kann Kostenfreiheit gewährt werden.
Porto- und Versandkosten
pauschal
5 €
Entgelte für kommerzielle Nutzung von Archivmaterial können abweichend von dieser Preisliste vereinbart werden. Die Verwertung von Archivmaterial auf Tonträgern aller Art, in gedruckter Form oder im WorldWideWeb unterliegt dem Urheberrechtsschutz; das Archiv kann solche Rechte grundsätzlich nicht übertragen, der Nutzer müsste sich selbst um entsprechende Lizenzen bemühen. Ausleihe ist grundsätzlich nicht möglich. Für seine Dienstleistungen kann das Archiv Vorkasse verlangen.
Archivordnung
Benutzungsordnung
Deutsches Kabarettarchiv
1. Benutzung des Archivs + -
(1) Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach Maßgabe dieser Archivordnung das Archiv nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivguts nichts Anderes ergibt.
(2) Als Nutzung des Archivs gelten
(a) Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal,
(b) Einsichtnahme in Archivgut.
2. Benutzungserlaubnis + -
(1) Die Nutzung des Archivs vor Ort bedarf vorheriger Anmeldung.
(2) Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen und einen Benutzungs-
antrag auszufüllen.
(3) Die Benutzungserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen (z.B. Auflagen, Bedingungen, Befristun-
gen) versehen werden. Die Benutzung des Archivs ist einzuschränken oder zu versagen, insbeson-
dere wenn
(a) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde,
(b) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt,
© Grund zu der Annahme besteht, daß schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen,
(d) der Benutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen die Archivordnung verstoßen
oder ihm erteilte Auflagen nicht eingehalten hat.
3. Ort und Zeit der Benutzung, Verhalten im Benutzerraum + -
(1) Das Archivgut kann nur im Benutzerraum während der festgesetzten Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Anweisungen der Archivmitarbeiter ist Folge zu leisten. Eine Ausleihe ist grundsätzlich nicht möglich.
(2) Die Verwendung technischer Geräte bei der Nutzung wie Diktiergerät, Laptop oder Kamera bedarf der Genehmigung. Diese wird stets in widerruflicher Weise erteilt, soweit und solange eine Gefährdung des Archivguts sowie eine Beeinträchtigung des Archivbetriebes ausgeschlossen werden kann.
(3) Die Benutzer haben sich im Benutzerraum so zu verhalten, daß kein anderer behindert oder belästigt wird. Taschen, Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen in den Benutzerraum nicht mitgenommen werden. Zum Schutz des Archivgutes ist es insbesondere untersagt, im Benutzerraum zu essen und zu trinken. Das Rauchen ist in allen Räumen des Archivs untersagt.
(4) Eine Haftung des Archivs für mitgebrachte Gegenstände ist ausgeschlossen.
4. Vorlage von Archivgut + -
(1) Archivgut ist erst nach Abschluß der archivischen Erschließung zur Vorlage frei.
(2) Das Archiv kann den Umfang des gleichzeitig vorzulegenden Archivguts beschränken; es kann die Bereithaltung zur Benutzung zeitlich begrenzen.
(3) Archivgut ist sorgfältig zu behandeln und in gleicher Ordnung und in gleichem Zustand, wie es vorgelegt wurde, wieder zurückzugeben. Es ist insbesondere untersagt
(a) Bemerkungen und Striche anzubringen,
(b) verblaßte Stellen nachzuziehen,
© darauf zu radieren, es als Schreibunterlage zu verwenden oder Blätter o.ä. herauszunehmen.
5. Haftung + -
Der Benutzer haftet für die von ihm verursachten Verluste oder Beschädigungen des überlassenen Archivguts sowie für die sonst bei der Benutzung des Archivs verursachten Schäden.
6. Auswertung des Archivguts + -
Der Benutzer hat bei der Auswertung des Archivguts die Rechte und schutzwürdigen Interessen der Stiftung Deutsches Kabarettarchiv e.V., die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter und deren schutzwürdige Interessen zu wahren. Er hat die Stiftung Deutsches Kabarettarchiv e.V. von Ansprüchen Dritter freizustellen. Belegstellen sind anzugeben.
7. Belegexemplare + -
(1) Werden Arbeiten unter Benutzung von Archivgut des Archivs verfaßt, sind die Benutzer verpflichtet, dem Archiv kostenlos und unaufgefordert ein Belegexemplar zu überlassen. Dies gilt auch für Manuskripte.
(2) Bei allen Veröffentlichungen, die unter Auswertung von Archivgut Archivs zustande kommen, ist ein Hinweis auf das Deutsches Kabarettarchiv anzubringen.
8. Reproduktionen + -
(1) Die Fertigung von Reproduktionen, Foto- und Kopieraufträge aller Art werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten vom Archiv selbst übernommen bzw. in Auftrag gegeben. Die Kosten trägt der Nutzer.
(2) Die zu reproduzierenden Unterlagen in den Archivalieneinheiten dürfen nur durch die dafür ausliegenden Papierstreifen sachgemäß gekennzeichnet werden.
9. Kosten + -
(1) Die Erhebung von Nutzungsentgelten und Auslagen richtet sich nach der Entgeltordnung der Stiftung Deutsches Kabarettarchiv e.V. in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(2) Bei der Nutzung des Archivs für wissenschaftliche Zwecke kann auf die Erhebung von Nutzungsentgelten verzichtet werden, Ausnahme: Sachkosten.
10. Wirksamkeit + -
Die Benutzungsordnung tritt zum 1.8.2017 in Kraft. Sie ist für jeden Benutzer verbindlich, sobald er die Benutzung des Archivs in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob ein schriftlicher Antrag vorliegt; der Aushang der Benutzungsordnung und die Möglichkeit ihrer Kenntnisnahme bei der Geschäftsstelle reicht zu ihrer Wirksamkeit aus.
STIFTUNG DEUTSCHES KABARETTARCHIV e.V.